Gerade bei privaten, vermieteten Objekten gibt es Eigentümer, die aus den verschiedensten Gründen die Erstellung der Jahresabrechnung lieber einem „Profi“ überlassen. Denn in vielen Fällen ist das der beste Weg, um vorprogrammierten Ärger mit Mietern zu vermeiden.
Nicht jeder kennt die Detailprobleme, die sich bei der Umlage der angefallenen Betriebskosten nach der Betriebskostenverordnung ergeben. Auch die strengeren Vorschriften der neuen Mietrechtsreform, insbesondere die Wahrung der Fristen, sind jetzt besonders zu beachten.